Rechtslage CBD Blütenverkauf
Liebe Händlerkollegen und Kolleginnen,
wir möchten hier kurz auf die derzeit gültige Rechtslage beim Verkauf von CBD Blüten an Endkunden eingehen,
Laut BtmG gelten Cannabisplanzen und Pflanzenteile derzeit in Deutschland immer noch als Betäubungsmittel und daher ist der Verkauf verboten. Nun sieht das BtmG aber auch folgende Ausnahmen vor:
- Wenn die Produkte aus EU zertifizierten Nutzhanfpflanzen stammen, oder einen THC Gehalt von unter 0,2 % aufweisen. ( Bei unseren Produkten zutreffend )
- Wenn die Produkte zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verkauft werden und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.
( Der BGH hat mit Urteil vom 24.03.2021 zweifelsfrei festgestellt das ein gewerblicher Zweck auch dann vorliegt wenn nur 1 der Beteiligten gewerblich handelt )
Zu Punkt 2 möchten wir nun noch einmal etwas näher eingehen. Da Ihr alle Gewerbetreibende im Sinne des Gesetzes sein dürfet handelt Ihr eben auch gewerblich somit ist der 1. Teil der Ausnahme Nr. 2 bereits erfüllt. Was bleibt ist der Missbrauch zu Rauschzwecken. Nun dieser ist natürlich niemals in Gänze auszuschließen. Nach Rücksprache mit unserer Anwältin rät diese uns nun dazu die Abgabemenge an CBD Blüten an Endverbraucher auf eine max. Menge von 5 g pro Kunde zu begrenzen. Da sich niemand mit THC armen CBD Blüten in dieser Größenordnung jemals wird berauschen können erfüllen wir somit auch diesen letzten Ausnahmepunkt.
Nun gibt es Behörden in Deutschland welche doch tatsächlich behaupten das sich ein Kunde aus 15g CBD Blüten ja einen 90g schweren Brownie zubereiten könnte und so tatsächlich in der Lage sei bis zu 15mg THC über die Magenschleimhaut aufzunehmen, und sich ebenso einen Rausch zu verschaffen. (Aus diesem Grund steht auf allen unseren Produkten der Warnhinweis: „Nicht zum Verzehr geeignet“)
Unter diesem Vorwand ist es sporadisch in den letzten Jahren immer mal wieder auch zu Kontrollen und Beschlagnahmungen von CBD Blüten gekommen.
Wir können natürlich nicht ausschließen dass es auch in Euren Stores mal zu einer Kontrolle kommen kann, daher ist am Ende des Tages natürlich jeder selbst dafür verantwortlich ob er CBD Blüten als Handelsware in seinem Store aufnimmt.
Was wir Euch garantieren können ist die Tatsache das es sich bei unseren Blüten tatsächlich um EU Nutzhanf mit einem THC Gehalt von unter 0,2% handelt.
Unsere Produkte sind demnach so sicher wie es in der heutigen Gesetzeslage nur eben geht:
- Durch die eindeutige Kennzeichnung der Produkte mit den entsprechenden Warnhinweisen sichert Ihr Euch bereits ab.
- Da wir auf jedes Produkt das Analysezertifikat als QR Code abbilden kann auch jederzeit der Nachweis der THC Konzentration geführt werden.
- Durch eine begrenzte Abgabemenge von 5g verhindert Ihr im Endkundengeschäft auch die theoretische Möglichkeit eines Missbrauchs
Derzeit empfehlen wir Händlern aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland KEINE CBD Blüten ins Programm aufzunehmen. Der Verkauf anderer CBD Produkte wie Liquids, Öle oder Kosmetika stellen aber nirgendwo ein Problem dar.